Allgemeine Geschäftsbedingungen
DiCo GmbH
- Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen der DiCo GmbH (Auftragnehmer – AN) gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB (Auftraggeber – AG).
- Abweichende Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
- Diese AGB bilden gemeinsam mit dem jeweiligen Vertrag, der Leistungsbeschreibung sowie den vereinbarten Service Level Agreements (SLA) die vertragliche Grundlage.
- Vertragsgegenstand – Hotel-IT-Betriebsmodell
- Der AN erbringt strukturierte IT-Dienstleistungen mit dem Ziel, Stabilität, Sicherheit und Planbarkeit betrieblicher Abläufe sicherzustellen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Unternehmen mit laufendem operativem Betrieb, insbesondere im Beherbergungs- und Dienstleistungsbereich.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Leistungsvereinbarung, dem vereinbarten SLA sowie dem Betriebs- und Lifecycle-Modell.
- Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.
- Leistungsumfang
- Der AN erbringt die vereinbarten Leistungen während der im SLA definierten Servicezeiten.
- Der AN ist berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte Technologien, Systeme oder Subunternehmer zu ändern, sofern dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung des Betriebs entsteht.
- Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert nach Aufwand verrechnet.
- Change Requests
- Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
- Ein Change Request muss Beschreibung, Begründung sowie Auswirkungen auf Kosten und Zeitplanung enthalten.
- Erst nach schriftlicher Bestätigung beider Parteien wird die Änderung verbindlich.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der AG ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Mitwirkungen rechtzeitig zu erbringen.
- Der AG stellt insbesondere sicher:
- geeignete Stromversorgung inklusive Überspannungsschutz,
- geeignete räumliche Bedingungen (Klimatisierung, Schutz vor Wasser und Feuer),
- physische Sicherheit der IT-Infrastruktur,
- Zutritt für Mitarbeiter des AN,
- Einhaltung der Herstellervorgaben.
- Der AG ist für die sichere Verwahrung von Zugangsdaten verantwortlich.
- Sofern keine ausdrückliche Backup-Überwachung oder Restore-Tests vereinbart wurden, ist der AG für die regelmäßige Überprüfung der Wiederherstellbarkeit seiner Datensicherungen verantwortlich.
- Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, gelten Leistungen dennoch als vertragskonform erbracht. Mehraufwände werden gesondert verrechnet.
- Cloud-, Drittanbieter- und Infrastrukturdienste
- Der AN kann Leistungen von Drittanbietern (z.B. Cloud-Provider, Telekommunikationsanbieter, Softwarehersteller) vermitteln oder integrieren.
- Der AN haftet nicht für Ausfälle von Internetanbindungen, Störungen bei Cloud-Anbietern, herstellerbedingte Softwarefehler, Stromausfälle, regulatorische Änderungen oder sonstige Verfügbarkeitsstörungen außerhalb seines Einflussbereichs.
- Verträge mit Drittanbietern kommen ausschließlich zwischen AG und Drittanbieter zustande, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Cyberangriffe und externe Sicherheitsvorfälle
- Der AN erbringt Leistungen entsprechend dem vereinbarten Sicherheitsniveau.
- Eine Haftung für Schäden durch Cyberangriffe, Ransomware oder sonstige externe Angriffe ist ausgeschlossen, sofern der AN nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ein vereinbartes Sicherheitsniveau unterschritten hat.
- Auch bei Einhaltung branchenüblicher Sicherheitsstandards verbleibt ein technisches Restrisiko.
- Gewährleistung
- Bei Dienstleistungen besteht Gewährleistung im gesetzlichen Rahmen.
- Für Lieferungen von Hardware oder Software wird die Gewährleistungsfrist im B2B-Bereich auf 6 Monate ab Übergabe begrenzt.
- § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Für Produkte Dritter gelten vorrangig deren Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.
- Haftung
- Der AN haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das jährliche Nettoauftragsvolumen begrenzt.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.
- Sofern Datensicherung ausdrücklich Vertragsbestandteil ist, ist die Haftung für Wiederherstellungskosten je Schadensfall auf EUR 15.000 begrenzt.
- Service Level und Pönalen
- Reaktions- und Wiederherstellungszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen SLA.
- Vertragsstrafen sind – sofern vereinbart – auf maximal 10 % des Jahresnettoentgelts begrenzt.
- Ein darüber hinausgehender Schadenersatz ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
- Vergütung
- Laufende Entgelte sind monatlich im Voraus zu bezahlen.
- Rechnungen sind binnen 7 Tagen ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mahnung mit 7 Tagen Nachfrist. Danach ist der AN berechtigt, Leistungen auszusetzen.
- Neukunden leisten Vorauszahlung.
- Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Hardware und Software bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.
- Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
- Ordentliche Kündigung mit 3 Monaten zum Monatsende, frühestens zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit.
- Außerordentliche Kündigung ist bei schwerwiegender Vertragsverletzung zulässig.
- Vertragsbeendigung
- Bei Vertragsende unterstützt der AN gegen gesonderte Vergütung die Übergabe der IT-Struktur.
- Eine Herausgabe von Dokumentationen erfolgt nur nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen.
- Datenschutz
- Der AN verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO.
- Eine Auftragsverarbeitervereinbarung wird gesondert abgeschlossen, sofern erforderlich.
- Abwerbeverbot
- Der AG verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und bis 12 Monate danach keine Mitarbeiter des AN aktiv abzuwerben.
- Im Verstoßfall ist eine angemessene Kompensation zu leisten (Richtwert: 12 Bruttomonatsgehälter).
- Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt entbinden für deren Dauer von Leistungspflichten.
- Schriftform
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Gerichtsstand und Recht
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
- Gerichtsstand ist der Sitz des AN.