Allgemeine Geschäftsbedingungen

DiCo GmbH

  1. Allgemeines
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen der DiCo GmbH (Auftragnehmer – AN) gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB (Auftraggeber – AG).
    2. Abweichende Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
    3. Diese AGB bilden gemeinsam mit dem jeweiligen Vertrag bzw. Angebot, der Leistungsbeschreibung sowie den vereinbarten Service Level Agreements (SLA) die vertragliche Grundlage.
    4. Maßgeblich ist die dem AG bei Vertragsabschluss übermittelte bzw. dem jeweiligen Angebot beigefügte Fassung der AGB.
  2. Vertragsgegenstand – Hotel-IT-Betriebsmodell
    1. Der AN erbringt strukturierte IT-Dienstleistungen mit dem Ziel, Stabilität, Sicherheit und Planbarkeit betrieblicher Abläufe sicherzustellen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Unternehmen mit laufendem operativem Betrieb, insbesondere im Beherbergungs- und Dienstleistungsbereich.
    2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Leistungsvereinbarung, dem vereinbarten SLA sowie dem Betriebs- und Lifecycle-Modell.
    3. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.
  3. Leistungsumfang
    1. Der AN erbringt die vereinbarten Leistungen während der im SLA definierten Servicezeiten.
    2. Der AN ist berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte Technologien, Systeme oder Subunternehmer zu ändern, sofern dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung des Betriebs entsteht.
    3. Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert nach Aufwand verrechnet.
  4. Change Requests
    1. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
    2. Ein Change Request muss Beschreibung, Begründung sowie Auswirkungen auf Kosten und Zeitplanung enthalten.
    3. Erst nach schriftlicher Bestätigung beider Parteien wird die Änderung verbindlich.
  5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    1. Der AG ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Mitwirkungen rechtzeitig zu erbringen.
    2. Der AG stellt insbesondere sicher:
      • geeignete Stromversorgung inklusive Überspannungsschutz,
      • geeignete räumliche Bedingungen (Klimatisierung, Schutz vor Wasser und Feuer),
      • physische Sicherheit der IT-Infrastruktur,
      • Zutritt für Mitarbeiter des AN,
      • Einhaltung der Herstellervorgaben.
    3. Der AG ist für die sichere Verwahrung von Zugangsdaten verantwortlich.
    4. Sofern keine ausdrückliche Backup-Überwachung oder Restore-Tests vereinbart wurden, ist der AG für die regelmäßige Überprüfung der Wiederherstellbarkeit seiner Datensicherungen verantwortlich.
    5. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, gelten Leistungen dennoch als vertragskonform erbracht. Mehraufwände werden gesondert verrechnet.
  6. Cloud-, Drittanbieter- und Infrastrukturdienste
    1. Der AN kann Leistungen von Drittanbietern (z. B. Cloud-Provider, Telekommunikationsanbieter, Softwarehersteller, Distributoren, Rechenzentrumsbetreiber oder sonstige Technologieanbieter) vermitteln, integrieren oder als Bestandteil einer eigenen Leistung bereitstellen.
    2. Der AN haftet nicht für Ausfälle von Internetanbindungen, Störungen bei Cloud-Anbietern, herstellerbedingte Softwarefehler, Stromausfälle, regulatorische Änderungen oder sonstige Verfügbarkeitsstörungen außerhalb seines Einflussbereichs.
    3. Verträge mit Drittanbietern kommen ausschließlich zwischen AG und Drittanbieter zustande, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  7. Cyberangriffe und externe Sicherheitsvorfälle
    1. Der AN erbringt Leistungen entsprechend dem vereinbarten Sicherheitsniveau.
    2. Eine Haftung für Schäden durch Cyberangriffe, Ransomware oder sonstige externe Angriffe ist ausgeschlossen, sofern der AN nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ein vereinbartes Sicherheitsniveau unterschritten hat.
    3. Auch bei Einhaltung branchenüblicher Sicherheitsstandards verbleibt ein technisches Restrisiko.
  8. Gewährleistung
    1. Bei Dienstleistungen besteht Gewährleistung im gesetzlichen Rahmen.
    2. Für Lieferungen von Hardware oder Software wird die Gewährleistungsfrist im B2B-Bereich auf 6 Monate ab Übergabe begrenzt.
    3. § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    4. Für Produkte Dritter gelten vorrangig deren Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.
  9. Haftung
    1. Der AN haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    2. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das jährliche Nettoauftragsvolumen begrenzt.
    3. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.
    4. Sofern Datensicherung ausdrücklich Vertragsbestandteil ist, ist die Haftung für Wiederherstellungskosten je Schadensfall auf EUR 15.000 begrenzt.
  10. Service Level und Pönalen
    1. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen SLA.
    2. Vertragsstrafen sind – sofern vereinbart – auf maximal 10 % des Jahresnettoentgelts begrenzt.
    3. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
  11. Vergütung und Preisanpassung
    1. Laufende Entgelte sind monatlich im Voraus zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Abrechnungsintervall vereinbart wurde.
    2. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    3. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der AN berechtigt, die Erbringung von Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen.
    4. Neukunden leisten Vorauszahlung, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
    5. Die Aufrechnung mit Forderungen des AG ist nur mit vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
    6. Soweit laufende Leistungen des AN von Leistungen, Produkten oder Nutzungsrechten Dritter abhängen, insbesondere von Software- und Cloud-Lizenzen, Hosting-, Domain-, Telekommunikations-, Rechenzentrums-, Security-, Backup-, Hersteller-, Distributions- oder sonstigen Fremdleistungen, ist der AN berechtigt, die dafür vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn sich die dem AN hierfür tatsächlich verrechneten Einkaufspreise, Lizenzpreise, Gebühren oder sonstigen unmittelbar zurechenbaren Fremdkosten nach Vertragsabschluss ändern.
    7. Eine Preisanpassung gemäß Abs. 6 erfolgt ausschließlich im Ausmaß der Änderung der für die betreffende Leistung maßgeblichen Fremdkosten. Eine darüber hinausgehende einseitige Erhöhung der vereinbarten Marge oder sonstiger nicht von der Kostenänderung betroffener Preisbestandteile erfolgt auf Grundlage dieser Bestimmung nicht. Sinken die maßgeblichen Fremdkosten nachhaltig, ist eine entsprechende Anpassung auch zugunsten des AG vorzunehmen, soweit und in dem Umfang, in dem die betreffende Kostensenkung Bestandteil des vereinbarten Entgelts ist.
    8. Der AN informiert den AG über eine Preisanpassung gemäß Abs. 6 vor deren Wirksamwerden in Textform, insbesondere per E-Mail, unter Angabe der betroffenen Leistung, des bisherigen Entgelts, des neuen Entgelts und des Zeitpunkts, ab dem die Änderung wirksam wird. Die Anpassung wird frühestens mit dem in dieser Mitteilung genannten zukünftigen Abrechnungszeitraum wirksam.
    9. Unabhängig von Abs. 6 ist der AN berechtigt, Entgelte für eigene laufende Dienstleistungen, insbesondere Wartungs-, Support-, Betriebs-, Monitoring- und Managed-Service-Leistungen, einmal jährlich entsprechend der Veränderung eines im jeweiligen Vertrag oder Angebot ausdrücklich bezeichneten Preisindex anzupassen. Eine solche Wertsicherung erfolgt nur, sofern die hierfür maßgebliche Indexgrundlage im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbart wurde.
    10. Gesetzlich oder behördlich neu eingeführte oder geänderte Steuern, Abgaben, Gebühren oder vergleichbare zwingende Belastungen, die unmittelbar die vereinbarte Leistung betreffen, können ab ihrem Wirksamwerden entsprechend weiterverrechnet werden.
  12. Eigentumsvorbehalt
    1. Gelieferte Hardware und Software bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.
  13. Laufzeit und Kündigung
    1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
    2. Ordentliche Kündigung mit 3 Monaten zum Monatsende, frühestens zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit.
    3. Außerordentliche Kündigung ist bei schwerwiegender Vertragsverletzung zulässig.
  14. Vertragsbeendigung
    1. Bei Vertragsende unterstützt der AN gegen gesonderte Vergütung die Übergabe der IT-Struktur.
    2. Eine Herausgabe von Dokumentationen erfolgt nur nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen.
  15. Datenschutz
    1. Der AN verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO.
    2. Eine Auftragsverarbeitervereinbarung wird gesondert abgeschlossen, sofern erforderlich.
  16. Abwerbeverbot
    1. Der AG verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und bis 12 Monate danach keine Mitarbeiter des AN aktiv abzuwerben.
    2. Im Verstoßfall ist eine angemessene Kompensation zu leisten (Richtwert: 12 Bruttomonatsgehälter).
  17. Höhere Gewalt
    1. Ereignisse höherer Gewalt entbinden für deren Dauer von Leistungspflichten.
  18. Schriftform
    1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  19. Gerichtsstand und Recht
    1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
    2. Gerichtsstand ist der Sitz des AN.
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Inkludierte Leistungen im Basis-Support

  • Server- und Netzwerkbetreuung – Betreuung, Wartung und Fehleranalyse für Ihre Server und Netzwerke. Umfasst alle softwareseitigen Aufgaben, einschließlich Betriebssystem-Updates und Konfigurationsanpassungen. Bei Hardware-Defekten ist Support nur möglich, wenn ein gültiger Herstellergarantievertrag besteht.
  • Backup-Kontrolle – Regelmäßige Prüfung der Backups auf Fehler und Sicherstellung der Wiederherstellbarkeit. Keine Haftung für fehlgeschlagene Backups außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs.
  • Windows-Updates – Durchführung und Überwachung von Updates für Windows Server und Arbeitsplätze, ausschließlich mit offiziellen Microsoft-Patches.
  • Updates für Drittanbieter-Software – Soweit technisch möglich und durch den Hersteller unterstützt. Keine Garantie für reibungslose Funktion nach einem Update.
  • Active Directory-Verwaltung (AD) & Gruppenrichtlinien (GPO) – Erstellung und Verwaltung von Benutzerkonten, Gruppenmitgliedschaften und Berechtigungen. Limitierung: Standard-Änderungen wie neue User, Passwortänderungen oder Gruppenanpassungen. Keine umfassenden Restrukturierungen oder komplexe Anpassungen.
  • Firewall-Änderungen – Anpassung bestehender Firewall-Regeln innerhalb eines bestehenden Regelwerks. Limitierung: Maximal 5 Regeländerungen pro Monat, keine vollständige Neukonfiguration oder Migration auf eine neue Firewall.

Zusätzliche Services zur Optimierung Ihrer IT

Zusätzlich können Sie erweiterte Sicherheitsmaßnahmen und Transparenzoptionen wählen:

  • Regelmäßige IT-Sicherheitsüberprüfung – Gezielte Überprüfung auf Schwachstellen in festgelegten Intervallen.
  • Detaillierte IT-Dokumentation & Wartung – Klare Strukturen und Nachvollziehbarkeit für eine effizientere Verwaltung.
  • Business Continuity Plan (BCM) – Maßnahmen zur schnellen Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs nach Ausfällen.
  • Laufende Datenklassifizierung – Schutz sensibler Unternehmensdaten mit jährlicher Anpassung an neue Sicherheitsanforderungen

Nicht inkludierte Leistungen

  • Hardware-Reparaturen oder Austausch von Komponenten außerhalb eines gültigen Herstellergarantievertrags.
  • Migrationen oder größere Umbauten an Netzwerken, Serverstrukturen oder Firewalls.
  • Individuelle Anpassungen an Spezialsoftware oder Drittanbieter-Programme, die über Updates hinausgehen.

Inkludierte Leistungen im Basis-Support

  • IT-Helpdesk mit Unterstützung per Ticketsystem/E-Mail, optional per Telefon oder Vor-Ort
  • Allgemeine Fehlerdiagnose für PCs, Laptops & IT-Geräte (keine physischen Reparaturen!)
  • Unterstützung bei Windows & Standardsoftware sowie grundlegender Microsoft Office-Support
  • Netzwerk-Wartung für kleine Netzwerke (SOHO-Router & Switches)
  • Reaktionszeit: Next Business Day (Notfälle innerhalb von 4 Stunden gegen Aufpreis möglich)

Erweiterungen & Einfluss Ihrer Auswahl

Ihre gewählten Optionen beeinflussen die monatlichen Kosten wie folgt:

  • Geräteverwaltung & Wartung:
    Entscheiden Sie, ob wir nur bestimmte Geräte oder alle IT-Geräte in Ihrem Unternehmen betreuen.
    ➝ Mehr Geräte = höherer Support-Aufwand

  • Reaktionszeiten:
    Standardmäßig bieten wir Support am nächsten Werktag. Schnellere Reaktionszeiten sind gegen Aufpreis möglich.

  • Notfall-Support außerhalb der Geschäftszeiten:
    Je nach Auswahl entweder keine Betreuung, Abrechnung nach Aufwand oder eine Flatrate mit unbegrenztem Notfall-Support.

Nicht inkludierte Leistungen

  • Physische Hardware-Reparaturen (z. B. Austausch defekter Bauteile, Laptop-Öffnungen, etc.)
  • Installation & Wartung von Spezialsoftware (z. B. Warenwirtschaftssysteme, Branchensoftware)
  • Systemerweiterungen, die mehr als 2 Stunden Arbeitszeit benötigen
  • Hardware, Software & Zubehör (z. B. Kabel, Ersatzteile, neue Geräte)
IT-Sicherheitspaket für KMU
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